Podologe / in

Seit 2002 gibt es in Deutschland das Podologengesetz. Dieses schützt den Titel „Podologe“ und „Medizinischer Fußpfleger“ und regelt die Ausbildung.

Es erklärt den Podologen zum medizinischen Heilberuf. Dies ermöglicht die medizinische Behandlung der Füße nach ärztlicher Anweisung.

Seit 2013 ist es in Rheinland-Pfalz sogar möglich sich zum Sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Podologie prüfen und anerkennen zu lassen. Mit diesem Titel ist es möglich, selbstständig medizinische Diagnosen im Rahmen der Podologie zu erstellen und daraufhin therapeutisch zu behandeln.

Die Ausbildung zum Podologen umfasst 1.000 theoretische und 2.000 praktische Stunden und wird in 2 Jahren Vollzeit oder 3 Jahren Teilzeit vermittelt. Der Abschluss ist mit staatlicher Anerkennung.

Mehr Infos beispielsweise unter

Fußpfleger / in

Fußpfleger haben es sich zur Aufgabe gemacht, Füße gesund zu erhalten und zu pflegen. In unserer Praxis finden interne Schulungen und eine enge Zusammenarbeit mit den Podologen statt.

Nach einem Fußbad wird Verhornung abgetragen und Nägel fachgerecht gekürzt. Dem Hautbild entsprechend, werden die Füße mit verbessernden Produkten eingecremt und der Kunde über eine optimierte Pflege zu Hause beraten.

Kosmetiker / in

Das Gebiet der Kosmetikerin ist sehr vielseitig. Ihr Ziel ist es, die Haut des Kunden zu verbessern und das Wohlempfinden zu steigern.

Die Bereiche können unterteilt werden in

  • Gesichtsbehandlung
  • Massage
  • Ganzkörperbehandlung
  • Fußpflege
  • Maniküre

Hierbei werden verschiedene Techniken und Pflegeprodukte speziell für die Bedürfnisse zur Optimierung der Haut und des Wohlbefindens des Kunden ausgewählt.